Wir haben diesen AfD-Ortsverband im März 2017 gegründet, um hier vor Ort ein guter Ansprechpartner zu sein. Der Ortsverband Senftenberg ist eine regionale Gliederung der AfD Partei. Durch seine Zugehörigkeit zum Kreisverband Oberspreewald-Lausitz ist er als Gebietsgliederung im Sinne des § 7 PartG für die kommunale Ebene in den Gebietsgrenzen organisatorischer Teil dieser Partei.
Ohne Spenden ist unsere politische Arbeit für die Bürger nicht realisierbar. Deshalb sind wir für jede – auch noch so kleine Spende – sehr dankbar. Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, so steht es im Grundgesetz. Deshalb sind Spenden an politische Parteien nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerabzugsfähig.
Spendenkonto:
Empfänger: Alternative für Deutschland, Kreisverband Oberspreewald-Lausitz
Spreewaldbank eG IBAN: DE23 1809 2684 0004 2987 64
Verwendungszweck 1: Name, Vorname, Anschrift
Verwendungszweck 2: Spende OV Senftenberg
Geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Anschrift oder Mitgliedsnummer an, wenn Sie eine Spendenbestätigung fürs Finanzamt möchten. Sie erhalten vom Kreisverband eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Spende sowie am Jahresende eine Spendenbescheinigung für Ihr Finanzamt.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck 2 unbedingt „Spende OV Senftenberg“ an.
;Spenden sind wie Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar. ;In einem ersten Schritt wird für einen Spendenbetrag in Höhe von 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) ein Steuerabzug in Höhe von 50 Prozent des gespendeten Betrags gewährt. In einem zweiten Schritt wird für den darüber hinausgehenden Betrag von 1.650 Euro (Ledige) . 3.300 Euro (Verheiratet) der Abzug als Sonderausgabe zugelassen. Neben Privatpersonen und Parteimitgliedern sind auch Unternehmen ermächtigt zu spenden – ;allerdings sind diese Spenden steuerlich nicht abzugsfähig. Anonyme Spenden dürfen nur bis zu einem Betrag von max. 500 Euro von der Partei angenommen werden. Um die Spenden steuerlich absetzen zu können verlangt das Finanzamt einen Zahlungsnachweis.
Bei Parteispenden genügt für Spenden bis 200 Euro ein Nachweis über die Zahlung (z. B. Kontoauszug).